Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch eine Aktualisierung der Stellplatzverordnung eine Reduzierung des Flächenverbrauchs für Parkplätze im privaten und gewerblich-industriellen Bereich erreicht werden kann. Dabei soll besonders berücksichtigt werden:
2Werden im Bereich des Wohnungsbaus oder bei Sanierungen schlüssige Wohn- und Mobilitätskonzepte vorgelegt, bei denen die Bewohner weitgehend auf eigene Kfz verzichten, kann die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Im Optimalfall liegen diese am Rande der Siedlung, um die störenden Auswirkungen des Autoverkehrs vom direkten Lebensraum der Bewohner fern zu halten.
3Kann ein Betrieb ohne nennenswerten Parteiverkehr bei Neuansiedelung oder Erweiterung ein Mobilitätskonzept vorlegen, welches den Beschäftigten Alternativen zum MIV aufzeigt (über gute ÖPNV-Anbindung oder Betriebsbusse, ggf. in Kooperation mit anderen Betrieben, besondere Anreize zur Fahrradnutzung), kann die Zahl der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Kfz-Stellplätze auf ein absolutes Minimum gesenkt werden.
4.Die Stadt wirkt aktiv auf Unternehmen ein, alternative Mobilitätskonzepte für ihre Arbeitnehmer zu erstellen und unterstützt diese nach Kräften. Ebensolchen Einfluss übt die Stadt auf Akteure im Wohnungsbau aus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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