Beschluss:
Die Verwaltung erstellt einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung der Mietbeihilfen. Dabei werden die Stellen aufgeführt, die Wohngeld auszahlen. Es werden sämtliche Formen/Möglichkeiten des Wohngeldes aufgeführt sowie die zuständigen Stellen genannt, die Wohngeld auszahlen. Des Weiteren umfasst der Bericht die Anzahl der Empfänger/innen, die durchschnittliche Höhe pro Haushalt und den absoluten Beitrag, den die Stadt bzw. städtischen Ämter insgesamt ausbezahlen. Ebenso werden die Einkommensgruppen genannt, bei denen eine EOF-Förderung noch möglich ist und die Anzahl der Berechtigten nach den Listen des Amtes für Stadtentwicklung, aufgeschlüsselt nach Einkommensstufen. Alle Daten werden über einen Zeitraum von zehn Jahren ermittelt.
Außer den Beihilfen zu Mieten werden auch die Zuschüsse für selbstgenutzten Wohnraum aufgeführt. Zuschüsse von Dritten, die die Stadt erhält, werden ebenso genannt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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