Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Ab 01.05.2018 gelten die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Richtlinien vom 01.09.2014 treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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