Beschluss:
Der Grundstücksausschuss beschließt:
In Pachtverträgen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die im Eigentum der Stadt oder von der Stadt verwalteter Stiftungen stehen, ist grundsätzlich ein Verzicht auf die Verwendung von Pestiziden und Herbiziden zu vereinbaren. Dies betrifft künftig abzuschließende Verträge (Neuverpachtung oder Fortführung auslaufender Verträge).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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