Beschluss:
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 320.000 €
als auch für den in der Anlage 3 geschilderten Einzelzweck überplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 500.000 € (als Verpflichtungs-
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bzw. eine Minder-Verpflichtungs-ermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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