Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-3) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
2. Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 4) rot dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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