Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Notwendigkeit gegeben ist, die bestehende Richtzahlenliste in Anlage 1 der Stellplatzsatzung unter Ziffer 8.2 „Sonstige allgemein bildende Schulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen“ und Ziffer 8.3 „Einrichtungen der Erwachsenenbildung“ hinsichtlich der Fahrrad-Stellplätze zu verändern und ob ggf. 1:3 das richtige Verhältnis ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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