Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277, ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/19/15261/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277, ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet zwischen Daimlerstraße und Odessa-Ring ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 277, ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale, im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.04.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Planungsziele sowie die Leitziele für die Entwicklung eines Innovationsquartiers Prinz-Leopold-Kaserne werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der oben genannten Planungsziele bzw. Leitziele einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben. Der Umgriff des Wettbewerbes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.04.2019.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion