Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1.Der Ausschuss nimmt den geänderten städtebaulichen Entwurf zur Kenntnis.
2.Die vorliegenden Entwurfsunterlagen dienen als Grundlage für das weitere Verfahren bzw. für die durchzuführende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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