Ziffer 1 des Antrages fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz und wird in der Sitzung am 09.07.2019 behandelt.
Ziffer 2 des Antrages fällt in die Zuständigkeit der Verwaltung. Es erfolgt keine Beschlussfassung.
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