Beschluss:
Aufgrund fehlender Zuständigkeit befasst sich die Stadt Regensburg nicht mit der Petition. Der Petent hat die Möglichkeit, sich im Rahmen des Petitionsrechtes an den zuständigen Bayerischen Landtag zu wenden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:Stadtratsfraktionen CSU und Die Linke
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