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Beschluss: - Dienstliche Flugreisen von und zu innerdeutschen Zielen und Auslandszielen unter 500 Flugkilometern Entfernung werden in der Regel nicht mehr genehmigt. Über die hiervon abweichende Genehmigung einer Flugreise in besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister.
- Die Stadt Regensburg verpflichtet sich, für dienstliche Flugreisen von Bürgermeistern, Stadträten und städtischen Bediensteten einen angemessenen Ausgleich für den dadurch verursachten CO2-Ausstoß zu leisten.
Gleiches gilt für durch eine Tätigkeit für die Stadt veranlasste Flugreisen von Beiratsmitgliedern (z. B. Mitglieder des Gestaltungsbeirates) oder Sachverständigen, soweit diese zur Teilnahme an Terminen in Regensburg auf Einladung der Stadt mit dem Flugzeug anreisen. - Die Stadt Regensburg wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf ihre Tochterunternehmen ein, dort analoge Regelungen einzurichten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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