Beschluss:
a) Punkt 1 des Antrages ist durch Bericht der Verwaltung und die Zusage, dass über die Prüfergebnisse des RVV informiert wird, erledigt.
b) Punkt 2 des Antrages ist durch Bericht der Verwaltung erledigt.
c) Der Minoritenweg ist ggfs. in die Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans aufzunehmen. Dazu ist festzustellen, ob die bisher bekannten Berechnungen noch der Aktualität entsprechen und die Grenzwerte eventuell überschritten werden.
Abstimmungsergebnis:
zu c) Zustimmung: einstimmig
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