Auszug - Grundstücksvergabe durch die Stadt Regensburg im Erbbaurecht; Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler und FDP vom 15.01.2020  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grundstücksausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Grundstücksausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/20/16361/23 Grundstücksvergabe durch die Stadt Regensburg im Erbbaurecht;
Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler und FDP vom 15.01.2020
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Liegenschaftsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

 

  1. Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben. Ausnahmen sind ausdrücklich vom Stadtrat bzw. dem Grundstücksausschuss zu beschließen.
  2. Ausgenommen hiervon sind Grundstücke, die direkt den künftigen Eigentümern zum Zweck des Baus von selbstgenutzten Einfamilienhäusern (insbesondere Einzelhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser) verkauft werden, Einlagen von Grundstücken zum Zweck des Wohnungsbaus in die Stadtbau GmbH sowie ausgewiesene Gewerbegrundstücke.
  3. Werterhaltende Tauschgeschäfte sind davon nicht betroffen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig