Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die Dual Studierenden der Stadt Regensburg im Studium mit vertiefter Praxis erhalten während des praktischen Studiensemesters einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Arbeitstagen. Dieser Urlaubsanspruch ist während des praktischen Studiensemesters einzubringen.
- Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit wird den Dual Studierenden der Stadt Regensburg im Studium mit vertiefter Praxis kein zusätzlicher Urlaubsanspruch gewährt.
- Im Übrigen bleiben die mit Beschluss des Personalausschusses vom 12.12.2008 (VO/18/14953/16) festgelegten Grundsätze zur arbeitsrechtlichen Ausgestaltung unberührt.