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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Die nach der Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg für das Schuljahr 2019/2020 erhobenen Benutzungsgebühren (Jahresgebühren) werden für den Zeitraum der Schließung wegen der Corona-Pandemie vom 16.03.2020 bis 10.05.2020 auf Antrag anteilig erstattet.
- Eine Gebührenerstattung nach Ziffer 1. kommt nicht in Betracht, soweit diese für eine Gebrauchsüberlassung der Instrumente erhoben wird oder die Leistungen der Sing- und Musikschule (bzw. der Musischen Früherziehung) im Einzelfall weiterhin in angemessenen Umfang in Anspruch genommen werden konnte.
- Mit Beginn der Phase 3 nach dem Schutz- und Hygienekonzept des Amtes für musische Bildung vom 8.5.2020 wird dem Stadtrat ein erneuter Antrag zur Entscheidung für den Zeitraum der Phase 1 und 2 und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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