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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Für das Gebiet zwischen dem Weg „Am Pflanzgarten“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56, An den Klostergründen, nördlich der Bahnlinie Regensburg-Nürnberg, ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 280, Klosterackerweg im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 21.07.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 21.07.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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