Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Ausschuss nimmt die geänderte Fassung der Entwicklungssatzung Oberwinzer mit den geänderten Planunterlagen zur Kenntnis.
2. Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP Stadtratsfraktion
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