Auszug - Stadtbahnplanung - Vergabeverfahren - Anwendung SektVO  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:38 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/20/17039/68 Stadtbahnplanung - Vergabeverfahren - Anwendung SektVO
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Vergaben von Dienst- oder Lieferleistungen sowie Bauleistungen, die im Zusammenhang mit den Planungen zur Einführung einer Stadtbahn stehen, über den aktuell gültigen EU-Schwellenwerten der Sektorenverordnung (SektVO) grundsätzlich diese durch die Stadt bzw. die das Stadtwerk Regensburg GmbH anzuwenden ist.

 

  1. Für Vergaben unterhalb der aktuellen Schwellenwerte, die im Zusammenhang mit den Planungen zur Einführung einer Stadtbahn stehen, wird grundsätzlich entsprechend dem für die Stadt Regensburg geltenden Vergaberecht verfahren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle förderrechtlichen Aspekte hierbei abzuklären und im Falle der Förderunschädlichkeit zukünftig bei allen Vergaben im Zusammenhang mit den Planungen zur Einführung einer Stadtbahn wie oben beschrieben zu verfahren.

 

  1. Die im Zusammenhang mit der Corona-Krise eingeführten allgemeinen und unbefristeten Vergabeerleichterungen werden im vollen Umfang für die Vergabe von Aufträgen für die Planungen zur Einführung einer Stadtbahn ausgeschöpft.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig