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Beschluss: - Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, ob und wenn ja, welche städtischen Liegenschaften für Fassadenbegrünungen geeignet sind.
- Die städtischen Töchter werden gebeten, ihre Liegenschaften auf ihre Eignung für eine Fassadenbegrünung zu prüfen.
- Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah über die Ergebnisse ihrer Prüfung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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