Beschluss:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:
- Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2021 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2021 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.
- Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.