Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2021; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:51 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/20/17389/20 Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2021;
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:

 

1. Der Haushaltsplan 2021 wird mit den in dem Entwurf vom 09.11.2020 genannten Beträgen festgestellt.

 

2. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.  Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

 Ferner wird das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 In Stellvertretung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kreditgeschäften die Leitung der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

5. Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

6. Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zu viel erhaltene Zuschüsse.

 

7. Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2021 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2020 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2020 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2021 kassenwirksam werden.

 

8. Die kaufmännische Leitung des Regiebetriebes eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

9. Die Leitung des Regiebetriebes eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes für die analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

10. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird nach Maßgabe des Sachverhalts ermächtigt, überplanmäßige Haushaltsmittel zur Finanzierung einer zusätzlichen Kaitaleinlage an den „Regiebetrieb eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau Regiebetrieb der Stadt Regensburg bis maximal zur Höhe der im Haushaltsjahr 2020 nicht verbrauchten verfügbaren Haushaltsmittel des UA 7929 „rderung des öffentlichen Nahverkehrs ‚STADTBAHN‘“ im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu genehmigen.

 

11. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und die Leitung des Regiebetriebes eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ werden ermächtigt, weitere im Zusammenhang mit der Umstellung des Haushaltssystems stehende finanzielle Regelungen zu treffen, solange die Summe der im Haushaltsplan und im Wirtschaftsplan insgesamt veranschlagten Beträge nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen