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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Die Stadt Regensburg erlässt „Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung von Räumlichkeiten im Haus der Musik, Bismarckplatz 1, durch Dritte“ laut beigefügtem Entwurf vom 10.12.2020 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen treten am 01.04.2021 in Kraft.
- Die Stadt Regensburg nimmt den (Muster-) Vertrag über die Benutzung von Räumlichkeiten im Haus der Musik (Benutzungsvertrag) laut beigefügtem Entwurf vom 10.12.2020 (Anlage 2), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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