Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und falls ja in welcher Form und in welchem Umfang in künftigen Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden können, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien getroffen werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss nach der Sommerpause vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Hr. Stadtrat Brucker
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