Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg stellt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zwecke der Betreuung ihrer unter 12-jährigen oder aus anderen Gründen besonders betreuungsbedürftigen Kinder aufgrund der coronabedingten Schließung von Schulen oder einzelnen Klassen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen oder einzelnen Gruppen, bei angeordneter Quarantäne einzelner Kinder oder wenn aus Coronagründen eine anderweitige reguläre Betreuung des Kindes/der Kinder nicht gewährleistet ist (z. B. wegen Schließung der Tagespflege oder bei Schichtbeschulung von Klassen) weiterhin befristet bis 31.12.2021 unter Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge von der Arbeits-/Dienstleistung frei, soweit die Betreuung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als notwendig anzusehen ist.
2. Vor einer Freistellung ist jedoch das individuell ggf. vorhandene Arbeitszeitguthaben sowie ab dem 3. Quartal 2021 60 % und ab dem 4. Quartal 80 % des Jahresurlaubs aus 2021 einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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