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Beschluss: - Die EWR prüft ihre Liegenschaften mit Hinblick auf die Eignung für Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden. Im Zuge dieser Prüfung soll ein Eignungskataster aller möglichen Gebäude und Flächen erstellt werden und dem Ausschuss vorgelegt werden.
- Die EWR prüft, welche Dachflächen für die Nutzung von Photovoltaik vermietet, z. B. an Bürgerenergiegenossenschaften, oder welche selbst zur Stromerzeugung genutzt werden.
- Bei allen zukünftigen Liegenschaften, die die EWR neu errichtet, werden PV-Anlagen geprüft.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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