Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217-III, Rennplatz Nord/Östlich Roter-Brach-Weg zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 217, Rennplatz Nord - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/18069/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217-III, Rennplatz Nord/Östlich Roter-Brach-Weg zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 217, Rennplatz Nord
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet östlich der Wernerwerkstraße, westlich der Lilienthalstraße sowie nördlich der E.ON ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 217-III, Rennplatz Nord/Östlich Roter-Brach-Weg  im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 27.07.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die unter Nr. 4 des Sachverhaltes genannten Anforderungen an das mehrstufige, kooperative Planungsverfahren, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen. Bei letzterem sollen zudem Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen und ein Energiekonzept ohne fossile Brennstoffe Berücksichtigung finden.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ÖDP,

 Frau Stadträtin Freihoffer