Auszug - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 243-I, Hochweg Süd, zur Änderung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 243, Hochweg Süd - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/17919/61 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 243-I, Hochweg Süd,
zur Änderung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 243, Hochweg Süd
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r die westliche Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 243, Hochweg Süd, ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 243-I, Hochweg Süd, im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 21.09.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie das beiliegende städtebauliche Konzept vom 21.09.2021, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig