Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286, Obertraublinger Straße - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13a und § 13b BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/21/18034/61
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286, Obertraublinger Straße
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13a und § 13b BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet östlich bzw. nordöstlich der Obertraublinger Straße, nördlich und südlich des Kirchweges sowie inkl. der Einmündung des Kirchweges von der Obertraublinger Straße ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 286, Obertraublinger Straße, im Sinne des §30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 21.09.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 13b BauGB (i.V.m. § 13a BauGB) aufzustellen.

Die Abgrenzung der Teilflächen hinsichtlich des Verfahrens nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) und § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgt gemäß beiliegendem Lageplan zur Abgrenzung der Teilbereiche vom 21.09.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung äern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

  1. Die im Bericht genannten Eckpunkte des geplanten Realisierungswettbewerbes mit städtebaulichem Ideenteil werden zur Kenntnis genommen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer