Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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