Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
3. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||