Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung der Oberpfalz einen Antrag auf Erlass einer Verordnung über das Verbot der Prostitution im Stadtgebiet zu stellen. Folgende Empfehlungen der Regierung der Oberpfalz, des Quartiersmanagements Soziale Stadt Innerer Südosten sowie der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg sollen dabei berücksichtigt werden: Das Gebiet Guerickestraße – Kreuzung Zeißstraße/Guerickestraße – Guerickestraße Richtung Nordwesten bis zur Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 2367/4 und 2367/5 (nordwestliches Ende der Begrenzungsmauer zwischen beiden Grundstücken) – soll von der äußeren Sperrzone nicht mehr ausgenommen werden, die diesbezügliche Regelung in § 2 Abs. 2 lit. b) der Verordnung über das Verbot der Prostitution in der Stadt Regensburg vom 05. Juni 2014 soll ersatzlos gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||