Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 288, "Solarpark Haslbach" - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/22/19002/61 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 288, "Solarpark Haslbach"
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r ein Gebiet nördlich des Gewerbegebietes Haslbach ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 288, „Solarpark Haslbach“, im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 25.05.2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes vom 25.05.2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.  Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen

Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges

durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind vier Wochen zur allgemeinen

Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung

und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig