Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Fr. Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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