Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2020 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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