Auszug - Jahresrechnung der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Haushaltsjahr 2020; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 17:39 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/22/19176/57 Jahresrechnung der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Haushaltsjahr 2020; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Haushaltsjahr 2020 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig