Auszug - Änderung der Richtlinie der Aktion Kinderbaum   

 
 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:23   (öffentlich ab 18:00) Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/22/19373/57 Änderung der Richtlinie der Aktion Kinderbaum
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Änderung der Richtlinie der Aktion Kinderbaum wird in der vorliegenden Fassung unter Beachtung der nachfolgenden Anpassungen beschlossen.

 

Unter IV. Antragsverfahren, Vergabe, Verwendungsnachweis lautet Nr. 5 wie folgt:

Im Oktober jedes Jahres stellt die geschäftsführende Stelle dem Amt für Jugend und Familie einen Teilbetrag aus den im Vorjahr eingegangenen Spenden zur Verfügung, über dessen Verwendung das Amt für Jugend und Familie eigenverantwortlich im Sinne von III. Nr. 1 a) entscheidet. Die Höhe des Betrages ermittelt die geschäftsführende Stelle. Die Entscheidung trifft der/die Oberbürgermeister/in. Die Mittel werden grundsätzlich unbar per Überweisung vom Amt für Jugend und Familie an die jeweiligen Zahlungsempfänger ausgegeben. In absoluten Ausnahmefällen ist eine Barauszahlung möglich. Eine Doppel- oder Mehrfachbegünstigung ist zu vermeiden. Die Verantwortung dafür liegt beim Amt für Jugend und Familie. Die Empfänger und die jeweilige Höhe der ausgezahlten Zuwendung sind der geschäftsführenden Stelle spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen.

 

Unter V. Weihnachtsbaumaktion lautet Nr. 4 wie folgt:

Die Kinder und Jugendlichen dürfen ihre Wünsche, die max. 50 Euro betragen dürfen, auf den ausgehändigten Wunschzettel schreiben. Die Wünsche dürfen keine gewaltverherrlichenden oder in sonstiger Weise kinder- und jugendgefährdenden Spiele sein und müssen dem Entwicklungsalter angemessen sein. Die Einhaltung dieser Regelung obliegt dem Amt für Jugend und Familie.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig