Beschluss:
Der Stadtrat entscheidet,
für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigung -
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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