Beschluss:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt: Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2022 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung (inklusive Corona-Sonderzahlung), für die neu eingeführte Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE-Zulage) sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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