Beschluss:
1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, für die in den Anlagen 1 bis 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 550.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 1.300.000,00€
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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