Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1. Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird gemäß der beigefügten Neufassung festgestellt.
2. Der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß der beigefügten Neufassung zugestimmt.
3. Der beigefügte Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022.
4. Der in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung genannte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Haushaltsjahr 2022 im Haushaltsvollzug 2022 insgesamt bis maximal 150 Mio. € in Anspruch genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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