Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 215-I „Industriegebiet am Ostbahnhof“ werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 215-I „Industriegebiet am Ostbahnhof“ bestehend aus der Planzeichnung vom 15.11.2016 mit Ergänzung vom 19.10.2021 sowie 20.09.2022 und dem Satzungstext vom 20.09.2022 für den Bereich südlich der Osttangente (Odessa-Ring), zwischen der Bahnstrecke Regensburg – München und der Max-Planck-Straße (B15) und nördlich des Bebauungsplanes Nr. 238, GVZ I wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 215-I „Industriegebiet am Ostbahnhof“ durch die Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Fr. Stadträtin Bogner, Hr. Stadtrat Brucker, Fr. Stadträtin Dechant, Fr. Stadträtin Eberlein, Fr. Stadträtin Freihoffer, Fr. Bürgermeisterin Dr. Freudenstein, Hr. Stadtrat Friedl, Hr. Stadtrat Lehner, Fr. Stadträtin Richter, Fr. Stadträtin Schmidl, Hr. Stadtrat Straub, Hr. Stadtrat Troidl, Fr. Stadträtin Weckerle, Hr. Stadtrat Dr.-Ing. Zimmermann, |
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