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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Für ein Gebiet zwischen der Puricellistraße, Wernerwerkstraße und Weinmannstraße ist der sektorale Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung Nr. 289, Puricellistraße-West, zwischen Wernerwerkstraße und Weinmannstraße im Sinne des § 9 Abs. 2d BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 14.02.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Der Bebauungsplan ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 289, Puricellistraße-West, zwischen Wernerwerkstraße und Weinmannstraße in seiner Fassung vom 14.02.2023 ist mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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