Auszug - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Für das Gebiet im südöstlichen Bereich des Gleisdreieckes (Kreuzungsbereich der Bahnlinien Regensburg – München und München - Hof) soll der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße – Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB geändert werden.
Der neue räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße – Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.05.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Dieser soll den bestehenden räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße – Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe ändern.
Die im Bericht dargestellten geänderten Ziele und Zwecke der Planung werden beschlossen.
Die Öffentlichkeit ist über die geänderten Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit
Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer