Auszug - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/23/19974/61 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet im süstlichen Bereich des Gleisdreieckes (Kreuzungsbereich der Bahnlinien Regensburg nchen und München - Hof) soll der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB geändert werden.

 

  1. Der neue räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.05.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Dieser soll den bestehenden räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151 Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe ändern.

 

  1. Die im Bericht dargestellten geänderten Ziele und Zwecke der Planung werden beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist über die geänderten Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Freihoffer