Auszug - Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Reduzierung der Personalkostenbudgets im Jahr 2024; Eckwert und Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2024  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/23/20011/16 Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg;
Reduzierung der Personalkostenbudgets im Jahr 2024;
Eckwert und Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2024
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Amt für Organisation und Personalentwicklung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

1. Die Personalkostenbudgets der Direktorien und Referate einschließlich des Sondertopfes werden auch im Jahr 2024 um 3,5 % gekürzt.

 

2. r die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2024 gelten folgende Grundsätze:

 

 2.1 Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  a) Sie sind zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig.

  b) Sie sind zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig.

  c) Sie werden durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen.

 

 2.2 r die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens gilt im Stellenplan zum Haushalt 2024 der Eckwert von chstens 25,0 Vollzeitäquivalenten. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2024 sind grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür gilt ein Eckwert von chstens 10,0 Vollzeitäquivalenten. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2024 bzw. in der Fassung des Nachtragshaushalts.

 

 2.3 Ausgenommen von dem unter Abschnitt 2.2 festgelegten Eckwert sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen oder kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckende Gebühren erheben.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionenndnis 90/Die Grünen, Brücke, Herr Stadtrat Frank und Frau Stadträtin Freihoffer