Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der sektorale Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung Nr. 289, Puricellistraße-West, bestehend aus der Planzeichnung vom 14.02.2023 und dem Satzungstext vom 14.02.2023 für den Bereich zwischen Wernerwerkstraße und Weinmannstraße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 289 durch die Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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