Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) rot dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche wird zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
- Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 2) rot dargestellten Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.