Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Jahresrechnung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVBayStG festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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