Auszug - Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021; Entlastung gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird die Entlastung gemäß § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
- Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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