Auszug - Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021; Entlastung gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/23/20772/57 Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021; Entlastung gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird die Entlastung gemäß § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

 

  1. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig