Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 291, Solarpark Regensburg Nord - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/23/20789/61 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 291, Solarpark Regensburg Nord
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferent Plajer
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet im Stadtnorden, östlich der Pilsen-Allee, südlich der Stadtgrenze zur Gemeinde Wenzenbach, ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 291, Solarpark Regensburg Nord im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 06.02.2024, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der in den Anlagen aufgeführte Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes vom 06.02.2024, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

5. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig